Sanktionen bei Nichtbenutzung von Schutzmasken in geschlossenen öffentlichen Räumen ohne Rechtsgrundlage

Vor einigen Tagen hat der Oberste Gerichtshof der Republik Slowenien eine Nachricht veröffentlicht, dass es über den Rechtsschutzantrag gegen das rechtskräftige Urteil des Landgerichts entschieden hat, durch die der Täter des Vergehens wegen des Fehlens einer Schutzmaske wegen des Vergehens gerügt wurde.

Das Gericht hat entschieden, ob ein Regierungserlass das Tragen von Schutzmasken in geschlossenen öffentlichen Räumen anordnen und dies als Straftat definieren und sanktionieren kann.

Das Gericht hat entschieden, dass ˝Entscheidungen der Regierung der Republik Slowenien nicht als Verordnung angesehen werden können, Feststellung des Inhalts der Straftaten˝. Eine Antwort suchte der Oberste Gerichtshof auch bei der Auslegung der gesetzlichen Vorschrift der ZNB, aber auch hier fand es keine geeignete Grundlage.

Die Prozesskammer gefunden, dass die ZNB den dringenden Einsatz von Schutzausrüstung vorsieht, aber nur zum Schutz von Angehörigen der Gesundheitsberufe und Mitarbeiter zur Vorbeugung und Kontrolle nosokomialer Infektionen, aber nicht breiter für die gesamte Bevölkerung.

Wenn eine Person für ein solches Vergehen mit einer Geldstrafe belegt wurde, kann das bereits gezahlte Bußgeld zurückfordern.

Mehr zur Entscheidung findet ihr unter folgendem Link:

https://www.sodisce.si/vsrs/objave/2021100813344191/

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